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Unfall für Jugend­liche

Anders wie beim Rechtschutz, werden Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr bei der Unfallversicherung weiterhin übernommen und müssen somit keinen neuen bzw. eigenen Vertrag abschließen solange sie im Vertrag der Eltern Namentlich angeführt sind. Unfälle können innerhalb von Sekunden das Leben verändern und verursachen regelmäßig hohe Folgekosten. Mit einer privaten Unfallvorsorge von können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren während wir uns um die Kosten kümmern. Damit brauchen Sie sich weder über Unfallfolgekosten oder Umbaukosten bei bleibender Beeinträchtigung noch über die Absicherung Ihrer Angehörigen oder Ihres Lebensstandards zu sorgen.

Ihre Vorteile

  • Existenzsicherung nach schweren Unfällen
  • Bergungs- und Rückholkosten inkludiert
  • Kostenübernahme für Heilung und Rehabilitation
  • Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen
  • Einmalige Kapitalleistung bei dauernder Invalidität je nach Versicherungssumme
  • Leistung bereits ab 1% Dauerinvalidität
  • Schutz bei Unfalltod
  • Hubschrauberkostendeckung

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